Fernabsatzrecht
Das Fernabsatzrecht gilt für Geschäfte, bei denen sich die Parteien bei Vertragsabschluss nicht direkt gegenübertreten, z.B. bei Online-Geschäften, Telefonkäufen und Katalogbestellungen. Hier gibt es viele rechtliche Spezialregelungen, die vor allem den Verbraucher schützen. Zurück