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Rechtsbegriff: Vertragsrecht

AGB-Recht

AGB-Recht ist das Recht der Vertragsklauseln. AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind vorformulierte Vertragskonditionen des Verwenders, die er bei Verträgen mit Kunden gebraucht. Hierbei unterliegen Einbeziehung und Inhalt der AGB einer speziellen gesetzlichen Kontrolle.   Zurück                        

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