Anwaltskanzlei Dr. Ricke, Berlin-Mitte

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Filesharing

Filesharing heißt auf Deutsch „Dateien teilen“ oder sinngemäß „gemeinsamer Dateizugriff“. Hierbei werden Dateien unter Verwendung eines speziellen Netzwerks von einem Anwender für andere zum Herunterladen freigegeben. Freigabe und Herunterladen finden meist gleichzeitig statt, weshalb in diesem Zusammenhang häufig auch von „Tauschbörsen“ gesprochen wird.

 

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