Ein eingetragener Kaufmann (e.K. oder e.Kfm.) ist eine im Handelsregister eingetragene natürliche Person. Der eingetragene Kaufmann tritt im Geschäftsverkehr mit einer Bezeichnung (Firma) auf, die den Firmengrundsätzen des § 18 HGB entsprechen muss. Er haftet für alle Verbindlichkeiten mit seinem Privatvermögen.